Angestellten-/ Arbeitsverhältnis

Berufszugang / Beförderung

Bereits beim Zugang wirkt sich der Umstand, dass Frauen schwanger werden können, teilweise nachteilig aus.

Schon bei der Ausschreibung einer freien Arbeitsstelle muss der Arbeitgeber darauf achten, dass keine Geschlechterbenachteiligung in der Anzeige zum Ausdruck kommt, da der Arbeitgeber Arbeitnehmerinnen bei der Begründung eines Arbeitsverhältnisses nicht wegen des Geschlechts benachteiligen darf.


Berufszugang / Beförderung

Bereits beim Zugang wirkt sich der Umstand, dass Frauen schwanger werden können, teilweise nachteilig aus.Schon bei der Ausschreibung einer freien Arbeitsstelle muss der Arbeitgeber darauf achten, dass keine Geschlechterbenachteiligung in der Anzeige zum Ausdruck kommt, da der Arbeitgeber Arbeitnehmerinnen bei der Begründung eines Arbeitsverhältnisses nicht wegen des Geschlechts benachteiligen darf.