Elternzeit

Elternzeit

Erwerbstätige Eltern, die ihr Kind selbst betreuen und erziehen, haben einen Anspruch auf Elternzeit. Eltern werden während der Elternzeit von ihrem Arbeitgeber zum Zwecke der Betreuung ihres Kindes unbezahlt von der Arbeit freigestellt. Das Arbeitsverhältnis ruht also während der Elternzeit. Vom Staat kann für diesen Zeitraum Erziehungsgeld beantragt werden, was aber mit dem Arbeitsverhältnis selbst und der Art und Weise, wie die werdenden Eltern ihre Elternzeit gestalten wollen, nichts zu tun hat.