Teilzeitanspruch
Teilzeitanspruch
- Aktualisiert von redakteur am 19.01.2009
De facto läuft das gesetzgeberische Ziel, dem Arbeitnehmer seinen Arbeitsplatz für die Zeit nach der Elternzeit zu erhalten, häufig leer, weil der Arbeitnehmer wegen der Kindesbetreuung seinen alten, häufig als Vollzeitarbeitsstelle ausgestalteten Arbeitsplatz, nicht mehr antreten kann. Dies muss nicht sein, wenn der Arbeitnehmer seine Ansprüche auf Reduzierung der Arbeitszeit ordnungsgemäß und rechtzeitig geltend gemacht hat, so dass er während und nach der Elternzeit seinen alten Arbeitsplatz zu reduziertem Maße wieder antreten kann.
