Wiedereinstieg nach der Babypause

Wiedereinstieg nach der Babypause

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den aus der Elternzeit zurückkehrenden Arbeitnehmer entsprechend dem Arbeitsvertrag zu beschäftigen. Er muss ihm somit den gleichen oder einen gleichwertigen Arbeitsplatz zuweisen. Eine Versetzung zu geringerem Arbeitsentgelt oder geringerwertiger Tätigkeiten ist beispielsweise unzulässig.