Wiedereinstieg nach der Babypause
Wiedereinstieg nach der Babypause
- Aktualisiert von redakteur am 19.01.2009
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den aus der Elternzeit zurückkehrenden Arbeitnehmer entsprechend dem Arbeitsvertrag zu beschäftigen. Er muss ihm somit den gleichen oder einen gleichwertigen Arbeitsplatz zuweisen. Eine Versetzung zu geringerem Arbeitsentgelt oder geringerwertiger Tätigkeiten ist beispielsweise unzulässig.
