Rentenversicherungspflicht (Renteninfo BFA - Tagesmütter)
Rentenversicherungspflicht für selbständig tätige Tagespflegepersonen?
- Aktualisiert von redakteur am 12.06.2008
Das Bundessozialgericht hat zuletzt entscheiden, dass auch Tagesmütter als selbständige Erzieherinnen gemäß § 2 Nr. 1 SGB VI rentenversciherungspflichtig sind (BSG Urteil vom 22.06.2005, B 12 RA 12/04 R). Die Rechtsprechung stellte in diesem Urteil zur Bestimmung des Begriffs der "selbständigen Erzieherin" nur auf die Einwirkung auf das Kind ab, die auch von einer Tagesmutter ohne weitere Qualifikationen ausgehen könne.
