Aufsichtspflicht

Ein kurzer Überblick zur Aufsichtspflicht

Wer sich zur Kinderbetreuung gegenüber den Eltern verpflichtet schließt mit diesen – vielfach nicht ausdrücklich sondern nur durch schlüssiges Verhalten (konkludent) einen Vertrag ab. Aus diesem Vertrag ergibt sich gegenüber den Eltern eine Pflicht zur Beaufsichtigung der Kinder, bei deren schuldlhafter (Vorsatz oder Fahrlässigkeit) Verletzung die Eltern Schaden-ersatzansprüche gegen den Aufsichtspflichtigen herleiten können.