Unfallversicherung

Unfallversicherungspflicht für selbstständig tätige Tagespflegepersonen

Laut Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege sind selbstständig tätige
Tagespflegepersonen nach § 2 Nr. 9 SGB VII unfallversicherungspflichtig.

Der Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung ist dadurch zu relativ günstigen Tarifen zu haben. Der Jahresbeitrag betrug 2005 und 2006 in den alten Bundesländern ca. 80 €, in den neuen ca. 66 €.


Unfallversicherung für Kinder in der Tagespflege

Gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 8 a SGB VII sind Kinder in Tagespflege gesetzlich unfallversichert, wenn die Tagespflegeeinrichtung bestimmte, im Sozialgesetzbuch im Einzelnen genannte Voraussetzungen (insb. Tagespflegeperson ist beim Träger der öffentlichen Jugendhilfe registriert) erfüllt. Im Falle einer lediglich privat vereinbarten, spontanen Übernahme der Tages-betreuung werden diese Voraussetzungen in der Regel nicht vorliegen.