Informationen zu Zuschüssen
Elternzeit
- Aktualisiert von Aktentasche-Babyflasche Redaktion am 05.08.2008
Berechtigte:
Elternzeit berechtigt, sind Eltern die mit dem Kind in einem Haushalt leben, und dieses selbst betreuen und erziehen.(§ 15 BEEG) ArbeitnehmerInnen dürfen dabei nicht mehr als 30 Wochenstunden arbeiten. Eine Ausnahme besteht für Tätigkeiten in der Kindertagespflege. Hier darf bei einer Betreuung von bis zu 5 Kindern die Wochenarbeitszeit auch über 30 Stunden liegen.
Gründungszuschuss
- Aktualisiert von Aktentasche-Babyflasche Redaktion am 24.07.2008
Der Gründungszuschuss ist eine Fördermaßnahme, die Arbeitslosen die Schaffung einer selbstständigen Existenz erleichtern soll. Es handelt sich dabei um eine materielle Förderung, die „Ich AG“ und das Überbrückungsgeld abgelöst hat.
Berechtigte
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Aktentasche-Babyflasche e.V. betreibt ein interaktives Online-Angebot, das über http://www.aktentasche-babyflasche.de im Internet abrufbar ist. Dabei handelt es sich um ein Kommunikations- und Informationsnetzwerk, über das die registrierten Nutzer für den Aufbau und die Pflege von Kontakten unter anderen zur Organisation gemeinsamer Kinderbetreuung oder zur Recherche nach Betreuungsmöglichkeiten sich miteinander vernetzen können. Zudem wird ein Diskussionsforum angeboten.
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Allgemeines zu Betreuungs- und Altervorsorgezuschüsse
- Aktualisiert von redakteur am 12.06.2008
Betreuungs- und Altervorsorgezuschüsse für Tageseltern sind Gegenstand aktueller politischer Diskussion, in einigen Bundesländern gibt es bereits Modellprojekte. Eine flächendeckende Einführung ist noch nicht erfolgt. Daher kann nur der Ratschlag gegeben werden, sich auf jeden Fall in der jeweiligen Kommune über Förderungsmöglichkeiten zu informieren.
