vor der Babypause

Die werdende Mutter muss dem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft aus mehreren Gründen mitteilen. Zum einen ermöglicht sie dem Arbeitgeber damit, entsprechende Vorkehrungen zum Schutz von Mutter und Kind zu treffen. Außerdem kommt die Arbeitnehmerin durch die rechtzeitige Mitteilung in den Genuss des besonderen Kündigungsschutzes für werdende Mütter und Schwangere. Lesen Sie mehr hierzu unter Sonderkündigungsschutz.

Wichtig ist, dass diese Mitteilungs- und Aufklärungspflichten gegenüber dem Arbeitgeber selbst bestehen. Der Antrag auf Erziehungsgeld bei der zuständigen Familienkasse hat damit nichts zu tun. Es ist falsch, zu glauben, dass die Familienkasse den Arbeitgeber über die Schwangerschaft benachrichtigt oder ähnliches. Dies muss die schwangere Arbeitnehmerin selbst erledigen, was häufig verkannt wird. Zum richtigen Zeitpunkt der erforderliche Mitteilung siehe Ausführungen zum Sonderkündigungsschutz und zur Elternzeit.

 

Aktuell fordert der Parlamentsausschuss für Frauen und Gleichstellung, die Mindestdauer für bezahlten Mutterschaftsurlaub auf 20 Wochen zu erhöhen. Rat, Kommission und Beschäftigungsausschuss hatten bisher lediglich eine Erhöhung auf 18 Wochen vorgesehen. Da insbesondere noch über die Art und Weise der Aufteilung des Mutterschaftsurlaubs auf die Zeiträume vor und nach der Geburt diskutiert wird, bleibt abzuwarten, ob und in welcher Form die Erhöhung zum Inhalt einer neue gesetzlichen Regelung werden wird.